Familienpass
Den Landesfamilienpass können Sie im Rathaus beantragen.
Zuständig ist das Bürgerbüro Buergerbuero@amstetten.de
Feldwege
Das Feldwegenetz besteht aus Erd-, Schotter- und Bitumenwegen, die in regelmäßigen Abständen in Absprache mit den Ortsvorstehern unterhalten werden.
Zuständig ist Herr Werner.
Fischereischeine
Die Gemeinde stellt Fischereischeine aus.
Fischereischein auf Lebenszeit für 1,5 und 10 Jahre:
Pro Jahr 8,00 €
| Gebühr | Fischereiabgabe | Gesamtbetrag |
| 34,10 € | 8,00 € | 42,10 € für ein Jahr |
| 34,10 € | 40,00 € | 74,10 € für 5 Jahre |
| 34,10 € | 80,00 € | 114,10 € für 10 Jahre |
Zuständig ist das Bürgerbüro Buergerbuero@amstetten.de
Jugendfischereischein von 10-16
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres wird dieser Schein ausgestellt . Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens achtzehn Jahren alten Inhabers eines Fischereischeines.
| Gebühr | Fischereiabgabe | Gesamtbetrag |
| 17,00 € | -,- | 17,00 € |
Friedhöfe
Sollten Sie einmal wegen eines Todesfalls in Ihrer Familie ein Grab benötigen, bitten wir zu beachten:
Sie können die Erledigung der Formalitäten einem regionalen Bestattungsinstitut überlassen, Dieses ist mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut.
WissenswertesFür jeden Ortsteil Amstettens gibt es einen Friedhof auf dem Erd- und Urnenbestattungen möglich sind.
Zusätzlich bieten wir auf den Friedhöfen Waldeck in Amstetten-Bahnhof, Bräunisheim, Reutti und Schalkstetten ein Kolumbarium an.
Die Nutzungszeit für Wahlgräber (Doppelgräber) für Erwachsene beträgt 30 Jahre, für Einzelgräber 15 Jahre. Sie kann bis auf maximal 25 Jahre verlängert werden.
Damit Sie jederzeit zur Leichenhalle gehen können, erhalten Sie im Rathaus bei Frau Weidinger oder Frau Egin einen Schlüssel.
Die Sargträger werden von der Gemeinde vermittelt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Trägern.
Rechtsvorschriften und Merkblätter
Friedhofssatzung und Friedhofsgebührenverzeichnis
Merkblatt zur Grabmalgestaltung
Führerscheinantrag
Die Führerscheinanträge können bei uns auf dem Bürgermeisteramt abgegeben werden.
Gebühr
5,10 € (enthält nicht die Gebühren des Landratsamtes)
weitere Behörden
Über den Antrag entscheidet das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Führerscheinstelle
Zuständig ist das Bürgerbüro Buergerbuero@amstetten.de
Vordrucke
Den Führerscheinantrag - Formular des Landratsamtes - können Sie bei uns abholen.
weitere Vordrucke:
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
Antrag auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Sollten Sie ein polizeiliches Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister benötigen, ist dies bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen. Geben Sie bitte die Belegart an, damit wir wissen, an wen die Auskunft gehen soll.
Zuständig ist das Bürgerbüro Buergerbuero@amstetten.de
Fundbüro
Fundsachen können Sie im Rathaus, Zimmer 101 abgeben und abholen.
Zuständig ist das Bürgerbüro Buergerbuero@amstetten.de
Vordruck
Fundanzeige