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Familienpass

Den Landesfamilienpass können Sie im Rathaus beantragen.

Zuständig ist das Bürgerbüro Buergerbuero@amstetten.de 

Antragsvordruck

Feldwege

Das Feldwegenetz besteht aus Erd-, Schotter- und Bitumenwegen, die in regelmäßigen Abständen in Absprache mit den Ortsvorstehern unterhalten werden.

Zuständig ist Herr Werner.


Fischereischeine

Die Gemeinde stellt Fischereischeine aus.

Fischereischein auf Lebenszeit für 1,5 und 10 Jahre:

Pro Jahr 8,00 €

Gebühr
FischereiabgabeGesamtbetrag
34,10 €8,00 €42,10 € für ein Jahr
34,10 €40,00 €74,10 € für 5 Jahre
34,10 €80,00 €114,10 € für 10 Jahre


Zuständig ist das Bürgerbüro Buergerbuero@amstetten.de 

Antragsvordruck

Jugendfischereischein von 10-16

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres wird dieser Schein ausgestellt . Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens achtzehn Jahren alten Inhabers eines Fischereischeines.

Gebühr
Fischereiabgabe
Gesamtbetrag
17,00 €-,-17,00 €

Friedhöfe

Sollten Sie einmal wegen eines Todesfalls in Ihrer Familie ein Grab benötigen, bitten wir zu beachten:

Sie können die Erledigung der Formalitäten einem regionalen  Bestattungsinstitut überlassen, Dieses ist mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut. 

Wissenswertes
  • Für jeden Ortsteil Amstettens gibt es einen Friedhof auf  dem Erd- und Urnenbestattungen möglich sind. 

  • Zusätzlich bieten wir auf den Friedhöfen Waldeck in  Amstetten-Bahnhof,  Bräunisheim, Reutti und Schalkstetten ein Kolumbarium an.  

  • Die Nutzungszeit für Wahlgräber (Doppelgräber) für Erwachsene beträgt 30  Jahre, für Einzelgräber 15 Jahre. Sie kann bis auf maximal 25 Jahre  verlängert werden. 

  • Damit Sie jederzeit zur Leichenhalle gehen können, erhalten Sie im Rathaus bei Frau Weidinger oder Frau Egin einen Schlüssel.

  • Die Sargträger werden von der Gemeinde vermittelt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Trägern. 

Rechtsvorschriften und Merkblätter

Friedhofssatzung und Friedhofsgebührenverzeichnis
Merkblatt zur Grabmalgestaltung

Führerscheinantrag

Die Führerscheinanträge können bei uns auf dem Bürgermeisteramt abgegeben werden.


Gebühr
5,10 € (enthält nicht die Gebühren des Landratsamtes)

weitere Behörden
Über den Antrag entscheidet das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Führerscheinstelle

Zuständig ist das Bürgerbüro Buergerbuero@amstetten.de 

Vordrucke
Den Führerscheinantrag - Formular des Landratsamtes - können Sie bei uns abholen.

weitere Vordrucke:
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung

Antrag auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Sollten Sie ein polizeiliches Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister benötigen, ist dies bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen. Geben Sie bitte die Belegart an, damit wir wissen, an wen die Auskunft gehen soll.

Zuständig ist das Bürgerbüro Buergerbuero@amstetten.de 

Antragsvordruck

Führungszeugnis und Auszug online beantragen

Fundbüro

Fundsachen können Sie im Rathaus, Zimmer 101 abgeben und abholen.

Zuständig ist das Bürgerbüro Buergerbuero@amstetten.de 

Vordruck
Fundanzeige