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Abbuchungen/Lastschriften

Regelmäßig zu bezahlende Beträge können Sie abbuchen lassen. Der fällige Betrag wird jeweils zum Fälligkeitstag abgebucht, Änderungen in der Höhe werden automatisch berücksichtigt.

Zuständig ist Frau Weidinger.

Vordrucke erhalten sie auch im Bürgerbüro bei Buergerbuero@amstetten.de

Sepa Abbuchungsvordruck

Der Vordruck muss zum Ausfüllen ausgedruckt und per Post oder Fax zurück gesandt werden

Beim Ausfüllen geben Sie bitte die Sie folgende

Gläubiger-Identifikationsnummer der Gemeinde Amstetten an:

DE68ZZZ00000066160

Sollten Sie keine BIC und IBAN zur Hand haben, können Sie auch das Kombimandat verwenden. Dieses wird dann automatisch umgewandelt

Zum Vordruck Kombimandat

Gläubiger-Identifikationsnummer der Gemeinde Amstetten:

DE68ZZZ00000066160

Abfallbeseitigung

Am 01. Januar 2023 ist die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung an  den Landkreis übergegangen. Dadurch wird ein einheitliches Leistungsangebot für  alle Haushalte im Alb-Donau-Kreis geschaffen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis

Abwasser

Die Gemeinde erhebt für die Beseitigung des Abwasser Gebühren und Beiträge.

Gebühren

Die Abwassergebühren werden nach dem Frischwassermaßstab erhoben.  Gebührengrundlage ist der an der Wasseruhr abgelesene  Frischwasserverbrauch, wobei nachweislich nicht eingeleitetes Abwasser  nicht berechnet wird. Der Nachweis erfolgt durch eine Wasseruhr oder in  Ausnahmefällen durch Schätzung. Auf die voraussichtliche Jahresschuld  werden Abschlagszahlungen erhoben, die zum Jahresende abgerechnet  werden. 

Beiträge

Beiträge werden erhoben für die Anschlussmöglichkeit an das öffentliche  Abwassernetz. Maßstab ist die Nutzungsfläche, eine Zahl, die sich aus Grundstücksfläche und Ausnutzungsmöglichkeit des Grundstücks ergibt. Das Beitragsrecht ist sehr komplex. Wir empfehlen Ihnen, sich auch  rechtzeitig zu informieren, bevor Sie ein Grundstück kaufen, bei dem die Beitragsproblematik ungeklärt ist.

Rechtsvorschriften und Vordrucke

Siehe Abwassersatzung

Amtsblatt

Das Amtsblatt der Gemeinde erscheint wöchentlich donnerstags.
Wenn Sie Interesse am Bezug haben, wenden Sie sich bitte den
Verlag Druck & Medien Zipperlen GmbH
Dieselstraße 3
89160 Dornstadt
Telefon: 07348/98 76-0
Mail: druck.medien@zipperlen.de 

Anmeldungen/Abmeldungen

Jeder, der in Amstetten zuzieht, hat sich innerhalb einer Woche anzumelden. Gleichzeitig sind auch Müllbanderolen zu erwerben.
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland wegziehen. Ansonsten wird die Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort der Gemeinde Amstetten bekannt gegeben.

Zuständig ist das Bürgerbüro Buergerbuero@amstetten.de 

Vordrucke
Anmeldung
Umzug innerhalb des Orts
Mitteilung Hauptwohnung
Mitteilung Wohnungsgeber
Abmeldung ins Ausland (Bei Umzug innerhalb Deutschlands nicht erforderlich)

Aufenthaltserlaubnis

Zuständig für Entscheidungen im Ausländerrecht ist das Landratsamt Alb-Donau-Kreis in Ulm. Da jedoch die persönlichen Angaben von der Gemeindeverwaltung bestätigt werden müssen, sind Anträge beim Bürgermeisteramt einzureichen.


weitere Behörden
Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Schillerstraße 30, 89070 Ulm, Telefon 0731 185-0


Zuständig ist das Bürgerbüro Buergerbuero@amstetten.de


Aufgrabungen

Ist es notwendig, die Straße oder einen Weg im öffentlichen Bereich aufzugraben, ist dazu eine Genehmigung erforderlich. Vorkommen kann dies zum Beispiel bei der Verlegung eines Gasanschlusses.

Erforderliche Unterlagen
Skizze mit dem Eintrag der beantragten Aufgrabung

Zuständig ist Herr Werner.

Vordrucke
Antrag auf Aufgrabegenehmigung

Aurainhalle, Belegung

Die Gemeinde Amstetten vermietet die Aurainhalle für Sportveranstaltungen sowie für kulturelle Veranstaltungen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite Aurainhalle.

Zuständig ist Frau Ebru Egin 
Bitte wenden Sie sich an info@amstetten.de oder telefonisch an 07331/3006 0

Vordruck
Antrag auf Belegung

Ausleihgeschirr

Die Gemeinde stellt den örtlichen Vereinen und Gruppen sowie Privaten Ausleihgeschirr kostenlos zur Verfügung. Es kann auch eine gewerbliche Spülmaschine ausgeliehen werden.

Zuständig ist Frau Ebru Egin
Bitte wenden Sie sich an info@amstetten.de oder telefonisch an 07331/3006 0

Vordruck
Antrag Ausleihgeschirr
Antrag Ausleihgeschirr Vereine

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Auszüge aus dem Gewerbezentralregister werden beim Bürgermeisteramt - Bürgerbüro - beantragt

Zuständig ist das Bürgerbüro Buergerbuero@amstetten.de 

Antragsvordruck

Auffüllung landwirtschaftliche Grundstücke

Die Auffüllung eines landwirtschaftlichen Grundstücks bedarf in der Regel der Genehmigung durch das Landratsamt -Umweltamt-. Im Antragsvordruck steht, welche Unterlagen dem Antrag beigefügt werden müssen. Die Hinweise geben einen Überblick über die Voraussetzungen und das Verfahren.

Erforderliche Unterlagen
Antragsvordruck mit Anlagen

Zuständig ist das Landratsamt - Umweltamt -

Vordrucke
Antrag auf Auffüllung
Hinweise für die Auffüllung